Notar und Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für
Familienrecht
Rechtsanwalt
Fachanwalt für
Familienrecht
Beschluss des OLG München vom 23.02.2010 - 28 U 5512/09:
Die Parteien haben einen VOB/B-Bauvertrag geschlossen. Im Vertrag ist die Verjährungsfrist für Mängelrechte (von 4) auf 5 Jahre verlängert.
Nach dem Beschluss verbleibt es bei der 2-jährigen Verjährungsfrist nach § 13 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B für die dort genanten besonders wartungsbedürftige Anlagen.
Ausnahme: die Parteien haben ausdrücklich die Anwendung dieser Vorschrift abbedungen.